FERIENHOF STÖRWIESE
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 28. Februar 2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210212_LF_Corona-Bekaempfungs-VO.html
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Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unseren Ferienhof informieren. Falls Sie weitere Fragen haben freuen wir uns sehr über einen Anruf oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Bitte beachten Sie, das es bedingt durch Corona-Auflagen kurzfristig zu Einschränkungen bei unseren Hof-Aktivitäten kommen kann.
Ihre Familie Beckmann